CZV
(Chauffeur­
zulassungsverordnung)

Seit 2017 sind wir eine anerkannte CZV-Ausbildungsstätte

Wir sind berechtigt, Ihnen eine Ausbildungsbestätigung nach Art. 4 Abs. 2 CZV auszustellen. Mit dieser dürfen Sie sofort nach bestandener praktischer Prüfung Güter mit dem Lastwagen oder Personen mit dem Bus befördern. Das heisst, Sie haben ab diesem Zeitpunkt ein Jahr Zeit um die nötigen Zusatzprüfungen abzulegen.

Wir unterrichten in Kleingruppen um einen möglichst grossen Lernerfolg erzielen zu können. Der Kurs beinhaltet 5 Tage. Der Praxisteil findet in unserer eigenen Werkstatthalle statt. Gerne informieren wir Sie persönlich in einem Gespräch.

Nächste Kursdaten: Bitte anfragen.