Wir unterrichten in Kleingruppen um einen möglichst grossen Lernerfolg erzielen zu können. Der Kurs beinhaltet 5 Tage. Der Praxisteil findet in unserer eigenen Werkstatthalle statt. Gerne informieren wir Sie persönlich in einem Gespräch.
Wir sind berechtigt, Ihnen eine Ausbildungsbestätigung nach Art. 4 Abs. 2 CZV auszustellen. Eine Ausbildungsbestätigung darf allerdings nur dann ausgestellt werden, wenn das Ausbildungsprogramm tatsächlich absolviert wird (Art. 4 Abs. 3 Bst. b CZV). Es ist nicht erlaubt, Ausbildungsbestätigungen ohne vollständige Bezahlung und Absolvierung des Ausbildungsprogramms auszustellen. Diese Ausbildungsbestätigung muss auf den Fahrten mitgeführt werden und sie gilt als Berechtigung, um im Binnenverkehr während höchstens eines Jahres Personen- oder Gütertransporte ohne Fähigkeitsausweis durchzuführen (Art. 4 Abs. 1 CZV).
Nächste Kursdaten: Bitte anfragen.